Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Seit über 30 Jahren arbeiten wir mit Menschen. Als Pflegedirektor, als Intensivschwester, als Praxismanagerin, als Geschäftsführer, im Vertrieb, als Dozent und als Wegbegleiter.
Wir sind ein inhabergeführtes Familienunternehmen und haben langjährige praxisnahe Erfahrungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit umfangreichem Wissen, bei der Migration von Pflegekräften aus dem Ausland nach Deutschland, in deutsche Gesundheitseinrichtungen.
Unser Arbeitsstil ist ein menschlicher, dynamischer, aus langjähriger Berufs- und Lebenserfahrung geprägt. Besonders wichtig sind uns Werte wie Respekt, Authentizität, Empathie und Verlässlichkeit. Wir befinden uns ständig im Gespräch, da es uns ein großes Bestreben ist, uns weiterzuentwickeln und allen Partnern gerecht zu werden.

Wir freuen uns über
Lob, Anregungen, aber auch konstruktive Kritik.
Ihre Susanne Albicker & Uta Fischer & Harald Fischer
Vermittlungsprozess

1. Kennenlernen und Auswahl der Kandidaten
Medical Work Solution trifft eine Vorauswahl geeigneter Kandidaten.

2. Die Kandidaten lernen Deutsch
Sprachkurse zur Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten in Deutschland.

3. Kandidaten und Arbeitgeber lernen sich kennen
Virtuelle oder persönliche Treffen zwischen Kandidaten und potenziellen Arbeitgebern.

4. Einigung auf Zusammenarbeit
Einigung über die Zusammenarbeit zwischen Kandidat und Arbeitgeber wird erzielt.

5. Anerkennung der Gleichwertigkeit wird beantragt
Medical Work Solution beantragt die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen.

6. Defizitbescheid ist erstellt
Defizitbescheid ist erstellt

7. Visum wird beantragt
Wir kümmern uns um Ihr Visum, koordinieren Ihre Einreise nach Deutschland.

8. Ankunft in Deutschland
Ankunft und Erledigung aller behördlichen Formalitäten in Begleitung von Medical Work Solution.

9. Anerkennungs-
prozess
Beginn des Prozesses zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation im Krankenhaus.

10. Kandidat erhält die deutsche Berufsurkunde
Offizielle Erteilung der Berufserlaubnis in Deutschland.
Leitbild
der Medical Work Solution GmbH
(genannt MWS)
Die Grundlage unseres Rekrutierungskonzepts beruht auf unserem ethisch-moralischen Werteverständnis. MWS fungiert als Spezialist in der internationalen Personalvermittlung von Pflegekräften und stellt den Menschen durch individuelle Betreuung sowie persönliche Unterstützung im Rekrutierungsprozess in den Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir sehen die zwischenmenschliche Beziehung – sowohl im Kontakt mit unseren Kunden als auch mit den Pflegekräften – als das entscheidende Kriterium für eine erfolgreiche Zusammenarbeit an.
Unser humanitärer Ansatz fördert persönliches Engagement, achtsame Kooperation und eine offene Kommunikationskultur.

Massnahmen von Medical Work Solution zur Prävention im CSR Risikocheck
Einhaltung von Gesetzen
Wir halten uns an die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Für unser Unternehmen ist dies eine Selbstverständlichkeit, unabhängig von möglichen finanziellen Nachteilen für MWS. Die Einhaltung von Gesetzen ist ein grundlegender Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und prägt unser wirtschaftliches Handeln.
Diese Erwartung richten wir auch an unsere Geschäfts- und Kooperationspartner.
Im Zweifelsfall ziehen wir es vor, auf eine Gelegenheit oder Zusammenarbeit zu verzichten, als gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Sollten nationale Gesetze strengere Regelungen vorsehen als unsere internen Vorschriften, haben diese Vorrang.
Einhaltung von Gesetzen
Wir halten uns an die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Für unser Unternehmen ist dies eine Selbstverständlichkeit, unabhängig von möglichen finanziellen Nachteilen für MWS. Die Einhaltung von Gesetzen ist ein grundlegender Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und prägt unser wirtschaftliches Handeln.
Diese Erwartung richten wir auch an unsere Geschäfts- und Kooperationspartner.
Im Zweifelsfall ziehen wir es vor, auf eine Gelegenheit oder Zusammenarbeit zu verzichten, als gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Sollten nationale Gesetze strengere Regelungen vorsehen als unsere internen Vorschriften, haben diese Vorrang.
Geschäftsethik
Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb und halten uns an die entsprechenden Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. MWS duldet keine unzulässigen Verhaltensweisen wie rechtswidrigen Informationsaustausch, Spionage, Diebstahl oder Abwerbung von Pflegekräften/Mitarbeitern. Unser hoher Anspruch an faires Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Pflegekräften spiegelt sich in unseren Grundsätzen wider. MWS steht für faire Partnerschaften, Transparenz, Qualität und Professionalität. Unser Ziel ist es, unseren Geschäftspartnern stets das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Zu diesem Zweck ist unser Qualitätsmanagement ein integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen ein und betrachten es als selbstverständlich, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Jeder Mitarbeiter trägt durch sein Auftreten sowie sein professionelles Handeln wesentlich zum Ansehen von MWS bei.
Spezifische Grundsätze zur Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland
Die folgenden Unternehmensgrundsätze stellen unsere Selbstverpflichtung zur fairen und ethischen Gewinnung, Qualifizierung und Integration von medizinischem Fachpersonal aus Drittstaaten dar und gewährleisten die Einhaltung internationaler Gesetze sowie Standards im Bereich Menschenrechte und Arbeitsschutz. Diese Grundsätze gelten ausdrücklich auch für unsere Kooperationspartner in Drittstaaten. Wir fordern alle Partner auf, diese Prinzipien umzusetzen und überprüfen regelmäßig deren Einhaltung.
Die folgenden Leitprinzipien sind Teil unseres Engagements:
- Schriftlichkeit zur Überprüfbarkeit, Informationen, Vereinbarungen oder Prozesse schriftlich festzuhalten, um deren Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
- Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen,
- Kein wirtschaftliches Risiko für Pflegefachpersonen,
- Transparenz bezüglich Strukturen, Leistungen und Kosten.
Darüber hinaus verpflichtet sich MWS mit Vertragsschluss zur Einhaltung folgender Standards:
- Beachtung des Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften sowie das Verbot der Rekrutierung aus Ländern mit einem Mangel an Gesundheitsfachpersonal.
- Einhaltung internationaler Menschenrechtskonventionen der UN und der EU.
- Befolgung allgemeiner Prinzipien und operativer Leitlinien für faire Rekrutierung sowie Definition von Rekrutierungsgebühren und damit verbundenen Kosten gemäß den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
- Umsetzung des Employer-Pays-Prinzips: Dies bedeutet, dass alle Kosten für die Rekrutierung und Immigration internationaler Pflegekräfte ausschließlich vom Arbeitgeber in Deutschland getragen werden müssen. Die Pflegekräfte übernehmen kein wirtschaftliches Risiko; die Vermittlung sowie der Service sind kostenfrei.
Employer-Pays-Prinzip
Das Employer-Pays-Prinzip gilt uneingeschränkt: Den Pflegefachpersonen entstehen keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen. Der Arbeitgeber hat gemäß dem Bestellerprinzip alle Kosten im Rahmen der Rekrutierung zu tragen. MWS verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Vermittlungsgebühren oder Kosten für damit verbundene Leistungen von den Pflegekräften zu erheben („Employer-Pays-Prinzip“). Diese Verpflichtung gilt über die gesamte Dienstleistungskette hinweg. Alle Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen in den Vermittlungsverträgen entsprechen vollständig den Güte- und Prüfbestimmungen für faire Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland.
In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden verpflichten wir uns dazu, keine Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Vermittlungskosten enthalten.
MWS überprüft diese Unternehmensgrundsätze mindestens einmal jährlich auf Aktualität hinsichtlich Sachstandes und Rechtslage; diese Selbstverpflichtung wird regelmäßig bewertet und gegebenenfalls angepasst.
Prüfvorbehalt
Inhalte der Anwerbebedingungen unterliegen einem allgemeinen sowie anlassbezogenen Prüfvorbehalt bezüglich der Einhaltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dieser Grundsatzerklärung.
Loslösungsrechte
Den Parteien steht ein Kündigungsrecht bei wiederholter Nichteinhaltung der AGB sowie dieser Grundsatzerklärung zu. Zudem haben beide Parteien das Recht auf Kündigung oder Rücktritt gemäß § 314 BGB bzw. §§ 346 ff. BGB, wenn gegen das Employer-Pays-Prinzip verstoßen wird. Während eine Kündigung das Ende des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeutet, wird ein Rücktritt als Widerruf verstanden; im Falle eines Rücktritts wird der Vertrag rückwirkend als nichtig erklärt.
Maßnahmen zur Einarbeitung
Arbeitgeber werden aufgefordert, Maßnahmen zur betrieblichen Integration sowie zur Sprachförderung bereitzustellen und ein Konzept für betriebliches Integrationsmanagement zu entwickeln – dies ist entscheidend für eine erfolgreiche Anwerbung ausländischer Pflegefachpersonen.
Hinweis zum Anerkennungsverfahren
Im Hinblick auf gesetzliche Regelungen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland verweisen wir auf die verfügbaren Ausgleichsmaßnahmen gemäß dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie auf das Wahlrecht zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang (§ 40 PflBG).
3) Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach Absatz 2 nicht gegeben oder kann sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand festgestellt werden, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der antragstellenden Person liegen, von dieser nicht vorgelegt werden können, ist ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Kenntnisprüfung, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt, oder einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang erbracht, der mit einer Prüfung über den Inhalt des Anpassungslehrgangs abschließt. Die antragstellende Person hat das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen. Die zuständige Behörde soll bei der Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes vorhandene Informationen über die Berufsqualifikation der antragstellenden Person, insbesondere in Form von Mustergutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, berücksichtigen.“
Beschwerdeverfahren
Pflegefachpersonen haben im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit, Missstände im Vermittlungsprozess anzusprechen.
Beschwerdeverfahren
MWS möchte Ihren Kunden und Kooperationspartnern ermöglichen, Beschwerden im Rahmen eines klar geregelten, frei zugänglichen und transparenten Beschwerdeverfahrens einzureichen. Die Nutzung von Erfahrungen aus dem Beschwerdemanagement zur kontinuierlichen Verbesserung ist ein proaktiver Ansatz, der nicht nur zur Steigerung der Kundenzufriedenheit beiträgt, sondern auch die Effizienz interner Prozesse erhöht. Indem Medical Work Solution diese Prinzipien anwendet, kann das Unternehmen seine Dienstleistungen optimieren und eine positive Beziehung zu seinen Kunden aufbauen. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht Medical Work Solution jeder Beschwerde unvoreingenommen nach und bearbeitet sie nachfolgendem Beschwerdeverfahren.
Leer
1. Zielsetzung
- Zugang: MWS möchte ihren Kunden und Kooperationspartnern Zugang zu einem klar geregelten, frei zugänglichen und transparentem Beschwerdeverfahren ermöglichen.
- Kundenzufriedenheit: Ein weiteres Ziel des Beschwerdemanagements ist es, die Zufriedenheit der Kunden wiederherzustellen und zu verbessern.
- Fehleridentifikation: Beschwerden bieten wertvolle Einblicke in Schwächen oder Probleme bei der Leistungserbringung durch MWS.
- Verbesserung der Prozesse: Durch die Analyse von Beschwerden kann Medical Work Solution die internen Abläufe optimieren.
2. Prozessschritte
- Eingang der Beschwerde: Beschwerden können über verschiedene Kanäle eingehen (z.B. E-Mail, Online-Formulare).E-Mail: complaint@medical-work-solution.com
Kontaktformular - Erfassung und Dokumentation: Jede Beschwerde wird systematisch erfasst und dokumentiert, um eine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
- Analyse und Bewertung: Die eingegangenen Beschwerden werden analysiert, um deren Ursachen zu identifizieren und die Dringlichkeit einzuschätzen.
- Bearbeitung: Die für das Beschwerdemanagement verantwortliche Stelle (siehe unten Ziffer 3) bearbeitet die Beschwerden, sucht nach Lösungen und kommuniziert mit den Beschwerdeführern.
- Lösung anbieten: Je nach Art der Beschwerde wird eine machbare Lösung angeboten.
- Feedback einholen: Nach der Bearbeitung wird Feedback vom Beschwerdeführer eingeholt, um die Zufriedenheit mit der Lösung zu überprüfen.
3. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für das Beschwerdemanagement bei Medical Work Solution ist:
Anna Merkert
complaint@medical-work-solution.com
4. Kommunikation
Der Beschwerdeführer wird im Rahmen einer klaren und transparenten Kommunikation durch MWS über den Status seiner Beschwerde informiert, um zu verstehen, welche Schritte wann unternommen werden. Der Kunde erhält bei jeder Änderung des Prozesses die entsprechende Information über den jeweiligen Status.
5. Dokumentation und Reporting
Alle Schritte im Beschwerdemanagement werden dokumentiert. Dazu gibt es regelmäßige Berichte, diese helfen Trends zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.
6. Schulung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult (z.B. Änderungen, die durch Gesetze im Rekrutierungsverfahren zu Änderungen des Verfahrens führen), um kompetent auf Beschwerden reagieren zu können und ein empathisches Verständnis für die Anliegen der Kunden zu entwickeln.
7. Kontinuierliche Verbesserung
Das Beschwerdemanagement wird von Medical Work Solution als Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses betrachtet. Die Auswertung von Beschwerden haben über die eigentliche Bearbeitung hinaus das Ziel, Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu optimieren.
8. Berechenbarkeit
Die Zeitschiene für den Beschwerdeprozess kann je nach Art der Beschwerde, Schweregrad und Dringlichkeit variieren. Hier ist ein allgemeiner Überblick über die typischen Phasen eines Beschwerdeprozesses und deren Bearbeitungszeitschiene:
- Eingang der Beschwerde (Tag 0)
Die Beschwerde wird über einen definierten Kanal (z.B. E-Mail, Online-Formular) eingereicht.
- Erfassung und Dokumentation (Tag 1)
Die Beschwerde wird im System erfasst und dokumentiert. Wichtige Informationen wie Datum, Uhrzeit, Art der Beschwerde und Kontaktdaten des Beschwerdeführers werden festgehalten.
Erste Analyse (Tag 2-3) Eine erste Analyse der Beschwerde erfolgt, um die Dringlichkeit und Komplexität zu bewerten. Beschwerden werden nach ihrem Schweregrad kategorisiert (geringfügig, mittel, schwer), je nachdem welche potenziellen Auswirkungen der Sachverhalt auf den Beschwerdeführer hat oder ob die Beschwerde potenziell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Schwere Beschwerden werden vor mittel schweren und geringfügigen priorisiert. Schwerwiegende Beschwerden erhalten priorisierte Ressourcen, einschließlich der Zuweisung erfahrener Mitarbeiter oder spezieller Teams zur Bearbeitung.
Dies kann auch eine Zuordnung an die zuständige Abteilung oder Person umfassen.
- Bearbeitung der Beschwerde (Tag 4-10)
Die zuständige Stelle beginnt mit der Bearbeitung der Beschwerde. Dies kann das Einholen zusätzlicher Informationen von anderen Abteilungen oder vom Kunden selbst beinhalten.
In dieser Phase wird der Beschwerdeführer regelmäßig über den Status seiner Beschwerde informiert.
- Lösungsfindung (Tag 7-14)
- Basierend auf der Analyse wird eine Lösung erarbeitet.
- Der Vorschlag zur Lösung wird dem Beschwerdeführer präsentiert.
- Sofern die Lösung keine Zustimmung des Beschwerdeführers findet, wird der Vorgang an die Geschäftsleitung eskaliert. Medical Work Solution hat klare Eskalationsstufen definiert, die festlegen, wann und wie eine Beschwerde an höhere Managementebenen oder spezialisierte Teams weitergeleitet wird.
- Umsetzung der Lösung (Tag 15-20)
Nach Zustimmung des Kunden wird die Lösung umgesetzt. Dies kann je nach Art der Lösung unterschiedlich lange dauern. - Feedback einholen (Tag 21-30)
- nach Abschluss des Prozesses wird Feedback vom Beschwerdeführer eingeholt, um die Zufriedenheit mit der Lösung zu überprüfen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
- Dokumentation und Reporting (fortlaufend)
Alle Schritte werden dokumentiert, um eine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten und regelmäßige Berichte über Beschwerden und deren Bearbeitung zu erstellen.
9. Mögliche Lösungsansätze
Folgende Lösungsansätze, die keine abschließende Liste darstellen und im Einzelfall angepasst bzw. ergänzt werden können, kommen grundsätzlich in Betracht:
- Service oder Austausch:
Bereitstellung alternativer Dienstleistungen.
- Verbesserung von Prozessen:
Identifikation von Schwachstellen im Prozess und Implementierung von Verbesserungen zur Vermeidung ähnlicher Beschwerden in Zukunft.
- Anpassung von Richtlinien:
Überprüfung und Anpassung interner Richtlinien basierend auf den häufigsten Beschwerden.
- Direkte Kommunikation:
Persönliche Gespräche mit betroffenen Kunden, um ihre Anliegen besser zu verstehen und individuelle Lösungen anzubieten.
10. Schutz personenbezogener Daten im Beschwerdeprozess
Der Schutz personenbezogener Daten des Beschwerdeführers und deren rechtmäßige Verarbeitung ist Medical Work Solution ein großes Anliegen. Einzelheiten hierzu sind in den Datenschutzbestimmungen der Medical Work Solution dargelegt.